AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gassi-Service
1.1 Filstalpfoten ist ein Betreuungsangebot von Sandra Moskaljuk Leibnizstr. 4 73054 Eislingen
1.2 Sämtliche Leistungen und Angebote des Gassi-Service erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart ist,
auch für zukünftige Geschäftsbedingungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung
bedarf.
1.3 Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Etwaig entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen.
1.4 Der Tierbesitzer versichert mit Unterzeichnung des Vertrags, dass er der rechtmäßige Eigentümer des Tieres ist. Ferner versichert er, dass alle von ihm gemachten Angaben zum Tier der Wahrheit entsprechen.
1.5 Die Auftragsdurchführung erfolgt durch Sandra Moskaljuk bzw. bei Verhinderung durch eine eingewiesene Vertretung. Die Betreuungsperson verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht laut Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu betreuen.
2.1 Angeboten wird insbesondere das Ausführen von Hunden in der Gruppe oder als Einzelspaziergang
2.2 Die konkreten Angebote und Leistungen sind dem Betreuungsvertrag zu entnehmen.
2.3 Die Anmeldung zu den Angeboten von Filstalpfoten kann mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder per SMS/Whatsapp erfolgen. Sie ist mit Bestätigung durch Filstalpfoten verbindlich. Ein Anspruch auf Betreuung durch Filstalpfoten besteht nicht. Die Betreuung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Dies insbesondere, wenn der Hund nach fachlicher Einschätzung nicht für das jeweilige Betreuungskonzept geeignet ist oder die Aufnahmekapazitäten erreicht sind. Soweit eine Anmeldung nicht angenommen wird, informiert Filstalpfoten den Kunden unverzüglich. Mit Erstanmeldung zu einem der Angebote werden die personenbezogenen Daten des Hundehalters (zur Kontaktaufnahme und Vertragsabwicklung) sowie die Daten und Besonderheiten des Hundes erfasst. Der Kunde versichert als Hundehalter, dass die insoweit gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind. Diese Angaben sind Vertragsgrundlage. Soweit sich im Laufe der Geschäftsbeziehung, insbesondere vor Inanspruchnahme weiterer Betreuungszeiträume Änderungen ergeben (z.B. Veränderung der Adressdaten / neuauftretendes Problemverhalten / geänderter Impf- oder Versicherungsstatus / Läufigkeit der Hündin im Betreuungsangebot) so sind diese durch den Kunden unaufgefordert mitzuteilen.
3.1 Voraussetzung für die Teilnahme an dem Betreuungsangebot ist das Bestehen einer gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherung. Diese ist durch Kopie des Versicherungsscheins / Beleg aktueller Beitragszahlungen nachzuweisen.
3.2 Voraussetzung für die Betreuung ist ein gültiger, vollständiger Impfschutz nach den aktuellen Empfehlungen der „StIKo Vet“. Dieser ist nachzuweisen durch Vorlage / Kopie des Impfausweises.
3.3 Läufige Hündinnen sind nur nach besonderer Absprache berechtigt an dem Betreuungsangebot teilzunehmen.
4.1 Soweit das Betreuungsangebot die gemeinschaftliche Betreuung von mehreren Hunden /gemeinschaftliche Aktivitäten vorsieht, so ist der Kunde sich bei der Anmeldung der Tatsache bewusst, dass das Zusammentreffen von mehreren Hunden im Hinblick auf die tierische Gefahr stets gefahrgeneigt ist. Der Kunde stimmt dieser Gefahr als Hundehalter ausdrücklich zu. Insbesondere kann es in der Hundegruppe zu artgerechten Raufspielen von Hunden untereinander und so auch zu Verletzungen der Tiere kommen, die unter Umständen der tierärztlichen Versorgung bedürfen.
4.2 Für den Fall einer akuten Erkrankung oder eines sonstigen tiermedizinischen Notfalls während des
Betreuungszeitraumes ist Filstalpfoten berechtigt und verpflichtet den Hund unmittelbar tiermedizinisch
versorgen zu lassen. Die Auswahl des Tierarztes / der tierärztlichen Klinik obliegt hierbei Filstalpfoten
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Kosten im
Zusammenhang mit der tierärztlichen Versorgung seines Tieres zu übernehmen und die Filstalpfoten
hiervon im Innenverhältnis freizustellen. Die Kosten der notwendig gewordenen tierärztlichen Behandlung
sind, sowie etwaig anfallende Fahrtkosten, zusätzlich zu dem vereinbarten Betreuungssatz zu entrichten.
4.3 Für den Fall, dass ein Hund trotz ergriffener Sorgfaltsmaßnahmen während des Betreuungszeitraumes
entweicht oder sonst abhandenkommt, ist Filstalpfoten berechtigt und verpflichtet unverzüglich alle
Maßnahmen zur Wiedererlangung des Tieres einzuleiten. Hierzu zählen insbesondere die Aufnahme von
Suchmaßnahmen sowie die Information örtlicher Behörden (Polizei / Ordnungsamt) und etwaige
Hunderegister (z.B. Tasso). Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Auffinden seines Hundes entstehen, zu übernehmen und Filstalpfoten hiermit im Innenverhältnis freizustellen. Etwas anderes gilt für den Fall, dass das Tier infolge grober Fahrlässigkeit / Verschulden von Filstalpfoten entweichen konnte.
4.4 Für den Fall, dass der Hund während des Betreuungszeitraum verstirbt, so wird der Kunde hierüber unmittelbar informiert. Das weitere Vorgehen hinsichtlich des Tierkörpers wird vereinbart.
5.1 Filstalpfoten, mithin Frau Sandra Moskaljuk werden von einer Haftung für Schäden im Rahmen des gesetzlich zulässigen freigestellt. Das bedeutet eine Haftungsfreistellung mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftungsfreistellung erfolgt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
5.2 Ein etwaiger Schaden wird begrenzt auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für mitgeführte Gegenstände (Halsbänder, Leinen, Steuermarken u.ä.) wird nicht übernommen.
6. Der HH bleibt während der Betreuungszeit Tierhalter im Sinne von § 833 BGB.
7. Datenschutz
Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten: Der Tierbesitzer ist damit einverstanden, dass Filstalpfoten - Gassi Service und Mobile Tierbetreuung, Sandra Moskaljuk Leibnizstr. 4 73054 Eislingen seine personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten darf. Jegliche personenbezogenen Daten unterliegen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dürfen ausschließlich zum Zweck der Tier- und Hausbetreuung verwendet werden. Die Daten dürfen im Rahmen der Vertragsabwicklung bspw. im Krankheitsfall an den Tierarzt weitergegeben werden. Abgesehen davon dürfen die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Aufforderung unverzüglich zu löschen.
8. Kommunikation & Fotos
Zur Vereinfachung der Kommunikation kann WhatsApp genutzt werden. Die Nutzung ist freiwillig und
nicht Voraussetzung für die Betreuung. Filstalpfoten darf während der Betreuungszeit Fotos der Tiere anfertigen und zu Dokumentations und Werbezwecken (z. B. Website, Social Media) verwenden, sofern der Tierhalter dem nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so
bleiben die restlichen Bestimmungen und der AGB unberührt und behalten Ihre Gültigkeit. Die Betreuung kann nur fest reserviert werden, wenn dieser Vertrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Mail, Postweg oder persönlich bei Filstalpfoten eingegangen ist. Der Vertrag wird nur einmal geschlossen und gilt dann für alle weiteren Betreuungsaufträge, insofern nichts anderes vereinbart wird.
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tierbetreuung bei Ihnen Zuhause
1. Filstalpfoten ist ein Betreuungsangebot von Sandra Moskaljuk Leibnizstr. 4 73054 Eislingen
2. Leistungsort der Tierbetreuung
Gegenstand des Vertrages ist die Pflege/Betreuung der Tiere des Tierbesitzers in deren Wohnung/Haus/Umgebung. Grundsätzlich wird das Tier im Haushalt des Tierbesitzers betreut.
3. Zusicherungen und Pflichten des Tierbesitzers
Der Tierbesitzer versichert mit Unterzeichnung des Vertrags, dass er der rechtmäßige Eigentümer des Tieres ist.
Ferner versichert er, dass alle von ihm gemachten Angaben zum Tier der Wahrheit entsprechen. Der Tierbesitzer erlaubt die Benutzung der für die Betreuung notwendigen Gebrauchsgegenstände und stellt diese sowie Futter entsprechend in ausreichender Menge zur Verfügung. Nach Absprache und gegen Aufpreis kann alternativ ein Einkauf durch die Betreuungsperson erfolgen. Der Tierbesitzer sichert zu, dass das Tier, soweit es sich dabei um eine Katze handelt, stubenrein und an Wohnungen gewöhnt ist. Der Tierbesitzer sichert zu, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Ein Entlaufen, Abhandenkommen oder Verunfallen von Freigänger ‐Katzen kann von der Betreuungsperson nicht ausgeschlossen werden. Die Betreuungsperson haftet nicht für Erkrankungen, Verletzungen, Verlust oder Tod des betreuten Tieres. Der Tierbesitzer bestätigt, für die Durchführung des Auftrags der Betreuungsperson die entsprechend benötigten Schlüssel auszuhändigen bzw. zur Verfügung zu stellen. Alle Wertsachen werden so sicher verwahrt, dass der Betreuungsperson kein schuldhaftes Entwenden oder Beschädigen vorgeworfen werden kann. Der Tierbesitzer verpflichtet sich dazu, sich am Ende der regulären Betreuungszeit bei der Betreuungsperson zu melden.
4. Zusicherungen und Pflichten des Betreuungsperson
Die Auftragsdurchführung erfolgt durch Sandra Moskaljuk bzw. bei Verhinderung durch eine eingewiesene
Vertretung. Die Betreuungsperson verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht laut Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu betreuen. Die Betreuungsdienstleistung umfasst eine sachkundige, sorgfältige, liebevolle und gewissenhafte Versorgung und Betreuung mit den vereinbarten Aufgaben in dem vereinbarten Zeitraum. Für während des Betreuungszeitraums entstehende Schäden durch die Betreuungsperson oder die zu betreuende Tiere ist die Betreuungsperson nicht haftbar zu machen. Ausgenommen sind Schäden, die im Rahmen der vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Spiele und Streicheleinheiten werden an die persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben der Tiere angepasst.
Der Auftragnehmer säubert während des Betreuungszeitraums die Arbeitsflächen von entstandenen
Gebrauchsspuren, anfallender Müll wird nach Vereinbarung in den zum Haushalt des Auftraggebers gehörenden
Mülltonnen entsorgt.
Haustüren und Fenster werden von der Betreuungsperson ordentlich ge‐/verschlossen, um unerlaubten Zugang
oder ein Entlaufen zu verhindern, unter der Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Maßgaben.
Die Schlüssel obliegen sorgfältiger Aufbewahrung und dürfen nur nach vorheriger Absprache an Dritte
ausgehändigt werden.
Bei unvorhersehbarem Ausfall der Betreuungsperson für einen vereinbarten Betreuungszeitraum durch Erkrankung oder Unfall ist die Forderung eines Schadensersatzanspruchs ausgeschlossen. Die Betreuungsperson wird nach besten Kräften und schnellstmöglich versuchen, einen adäquaten Ersatz zu stellen, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
5. Kosten
Das erste Kennenlerngespräch wird kostenfrei beim Tierbesitzer durchgeführt.
Die vereinbarten Leistungen und Preise entnehmen Sie bitte der beigefügten Preisliste. Die Rechnungslegung
erfolgt über den schriftlich beauftragten Gesamtzeitraum, Verlängerungstage sind kostenpflichtig.
Sollte für die Durchführung der Betreuung Einkäufe/Besorgungen notwendig werden, bestätigt der
Tierbesitzer, die entsprechend entstandenen Kosten gegen Beleg(e) zu erstatten.
Sollten Fahrten zum Tierarzt notwendig werden, werden pro Tierarztbesuch inkl. Wartezeit ein Betrag von
jeweils 25,00 Euro in Rechnung gestellt. Die verauslagten Kosten für die tierärztliche Behandlung werden vom
Tierbesitzer bezahlt bzw. erstattet.
Sollte sich der Tierbesitzer am Ende der vereinbarten Betreuungszeit nicht melden, so wird die
Betreuungsperson automatisch damit beauftragt, das Tier bis zur Rückkehr, maximal jedoch sieben Tage, weiter
zu pflegen. Ab diesem Tag gilt ein 1½-facher Betreuungssatz. Sollte nach der Karenzzeit von sieben Tagen der
Tierbesitzer nicht zurückgekehrt sein, so ist die Betreuungsperson berechtigt, das Pflegetier an ein Tierheim zu
übergeben.
6. Zahlungsmodalitäten und Rechnungsabwicklung
Meine Dienstleistung unterliegt der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und wird daher ohne
Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Das anfallende Honorar für die Betreuung ist mit Erhalt der Rechnung innerhalb von einer Kalenderwoche zu
begleichen.
Wird die Rechnung über die Betreuung nicht wie angegeben beglichen, erfolgt maximal eine Mahnung; die
Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt € 5,00. Erfolgt auch dann keine Zahlung, wird die Forderung nach
spätestens einer Kalenderwoche angemahntem Zahlungsverzug ohne weitere Ankündigung an ein
Inkassounternehmen übergeben. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Schuldner zu tragen.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtiger
zugleich.
Notfallbetreuungen werden nach Betreuungsübergabe an Angehörige oder Rückkehr des Tierbesitzers zu den
üblichen Pauschalen abgerechnet.
7. Informationen
Der Tierbesitzer hat das Recht, sich während der Betreuungszeit bei der Betreuungsperson nach dem Wohl des
Tieres zu erkundigen. Die Betreuungsperson verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Aussagen hierüber zu machen.
Der Tierbesitzer kann eine Vertrauensperson benennen, die von der Betreuungsperson kontaktiert wird, falls
eine Situation eintritt, die schnelles Handeln erfordert und der Tierbesitzer nicht erreichbar ist.
8. Notfall
Die Betreuungsperson verpflichtet sich, bei Auftreten von schwerwiegenden Problemen bzw. eines Notfalls
(plötzliche Krankheit des Tieres, auffällige Verhaltensänderung, Entlaufen etc.) den Tierbesitzer und/oder dessen
Kontaktperson (falls vorhanden) umgehend zu benachrichtigen.
Ist weder der Tierbesitzer noch oben angegebene entscheidungsberechtigte Person innerhalb einer
angemessenen Frist erreichbar und hält die Betreuungsperson eine tierärztliche Behandlung für dringend
notwendig, so willigt der Tierbesitzer bereits jetzt ein, dass die Betreuungsperson namens, im Auftrag und auf
Rechnung des Tierbesitzers das Tier in Behandlung bei dem in der Anlage benannten Tierarzt geben darf. Ist
dieser nicht erreichbar, so ist die Betreuungsperson berechtigt, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik
aufzusuchen.
Falls eine Kaution vereinbart wurde, soll diese die Kosten einer Erstversorgung decken. Diese ist zum Beginn der
Betreuungszeit der Betreuungsperson auszuhändigen. Die Betreuungsperson sichert ihrerseits zu, dass diese
nur für eine tierärztliche Behandlung verwendet wird. Der nicht in Anspruch genommene Betrag wird dem/der
Tierbesitzer*in nach der Betreuungszeit wieder zurückgegeben.
9. Haftung
Für Spielzeug und Zubehör des Tieres wird seitens der Betreuungsperson keine Haftung übernommen.
Die Betreuungsperson haftet nicht für durch das Tier verursachte Schäden oder Kosten. Sie ist von sämtlichen mit
dem Tier in Verbindung stehenden Ansprüchen Dritter seitens des Tierbesitzers freizustellen. Trotz größter Sorgfalt
kann das Risiko eines Entlaufens oder einer Erkrankung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Haftung
seitens der Betreuungsperson besteht nicht.
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur schriftlich
möglich. Auf die nötige Schriftform kann nicht mündlich verzichtet werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen trotzdem
wirksam. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich
angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt,
falls eine Vertragslücke auftritt.
10. Vertraulichkeit/Sorgfalt
Die Betreuungsperson verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Tierbesitzer auf Grundlage
des Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu
bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
11. Datenschutz
Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten:
Der Tierbesitzer ist damit einverstanden, dass die
Filstalpfoten - Gassi Service und mobile Tierbetreuung, Sandra Moskaljuk Leibnizstr. 4 73054 Eislingen
seine personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten darf. Jegliche personenbezogenen Daten unterliegen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dürfen ausschließlich zum Zweck der Tier- und Hausbetreuung verwendet werden. Die Daten dürfen im Rahmen der Vertragsabwicklung bspw. im Krankheitsfall an den Tierarzt weitergegeben werden. Abgesehen davon dürfen die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Aufforderung unverzüglich zu löschen.
12. Stornierung und Änderungen
Aufträge können in Teilen oder komplett mit einer Frist bis zu 21 Tagen vor Auftragsbeginn kostenfrei in
Schriftform, per Post, WhatsApp oder E-Mail storniert oder geändert werden. Die kostenfreie Stornierung bedarf
einer schriftlichen Bestätigung durch die Betreuungsperson. Bei einer kompletten oder teilweisen Stornierung bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn werden 30 % vom Gesamtbetrag fällig. Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt vor Auftragsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des zu erwartenden Auftragswerts in Rechnung gestellt. Kürzungen der gebuchten Betreuungstage, die nach dem jeweiligen Fristablauf mitgeteilt werden, werden wie gebucht berechnet. Die Betreuungsperson wird nach Terminabsprache und Zahlungseingang der Stornierungsrechnung die im Vorfeld ausgehändigten Schlüssel dem Tierbesitzer zurückgeben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus
anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13. Sonstiges
Der Tierbesitzer erlaubt Filstalpfoten - Gassi Service und mobile Tierbetreuung Fotos der Tiere in den sozialen
Medien und auf der Homepage zu veröffentlichen (ohne Nennung des Besitzernamens natürlich).
14. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen und der AGB unberührt und behalten Ihre Gültigkeit.
Die Betreuung kann nur fest reserviert werden, wenn dieser Vertrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Mail, Postweg oder persönlich bei Filstalpfoten eingegangen ist. Der Vertrag wird nur einmal geschlossen und gilt dann für alle weiteren Betreuungsaufträge, insofern nichts anderes vereinbart wird.
